(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Finca Jenta“ in Poligono 20, 07620 Llucmajor, Spanien (nachfolgend Finca Jenta) zur Beherbergung des Mieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Die Finca Jenta ist komplett möbliert und gemäß der Inventarliste ausgestattet. Sie wird im gereinigten und ordentlichen Zustand vom Vermieter oder dessen Vertreter dem Mieter am Anreisetag übergeben. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Finca Jenta vorgesehen. Der Mieter ist direkt und unmittelbar für Schäden verantwortlich, die von ihm und seinen Mitbewohnern an der Liegenschaft verursacht werden.
Das Mietverhältnis stellt einen Saison-Mietvertrag mit fester Laufzeit dar (zeitlich befristetes Mietverhältnis mit fester Laufzeit – automatische Verlängerung ist ausgeschlossen) und unterliegt dem »Nationalen Gesetz zur urbanen Vermietung für Saison-Vermietung« (Ley de Arrendamiento Urbanos nacional [L.A.U.] Mietgesetz 29/1994 vom 24. November). Das Mietverhältnis wird mit der Buchung über die Webseite bzw. schriftlich per Mail oder Brief verbindlich. Untervermietung oder Verpachtung sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte ist den Mietern untersagt. Gewerbliche Tätigkeiten sind in der Liegenschaft untersagt. Sofern der Mieter die Wohnung zum Ende der Mietzeit nicht wieder verlässt, hat der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vierfachen Tagespreises pro Aufenthaltstag zu leisten bis zu dem Zeitpunkt, indem die volle Verfügbarkeit des Mietobjektes für den Vermieter wieder gewährleistet ist. Sofern der Mieter eine Rückgabe der Schlüssel nicht vornimmt (bzw. die Schlüssel bei Verlassen der Wohnung nicht zurücklässt) ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet für Ersatz der Zentralschlüssel zu sorgen.
Unsere Preise beinhalten die Nebenkosten wie Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, SAT-TV und WLAN. Im Preis enthalten ist die Ausstattung mit Bettwäsche, Hand-, Strand- und Geschirrtücher, die im Eigentum der Vermieter verbleiben.
Im Mietpreis nicht enthalten ist die „Ecotasa“, die balearische Tourismussteuer. Für Ferienhäuser und Fincas beträgt die Steuer in der Hauptsaison (01. Mai bis 31. Oktober) pro Erwachsenen (ab 16 Jahren) pro Tag 2,20 € und ist bei der Ankunft in bar zu entrichten. In der Nebensaison (01. November bis 30. April) werden 0,55 € berechnet.
Der Strom wird nach Verbrauch (Stand 1. April 2024: 50 ct/kWh) per Stromzähler berechnet.
Bei Buchungseingang wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises fällig. Die Zahlung des Restbetrages muss bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Dann wird auch die Kaution in Höhe von 500 € in Rechnung gestellt. Diese wird nach Verlassen des Hauses und nach Prüfung zurücküberwiesen bzw. mit festgestellten Schäden verrechnet. Bei vorzeitiger Abreise aus dem Haus wird keine Rückerstattung gewährt. Bei Nichtanreise zahlen Gäste einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
Wird vom Mieter die vertragliche vereinbarte Mietvorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter in diesem Fall zum ausgleichslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Muss der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, weil es ihm infolge "Höherer Gewalt" oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. behördliche Auflagen) unmöglich geworden ist, dem Mieter die gebuchte Unterkunft vertragsgemäß bereitzustellen, so hat der Vermieter bereits geleistete Zahlungen an den Mieter zurückzuerstatten; weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter bestehen in diesem Fall nicht.
Muss der Vermieter vom Vertrag infolge "Höherer Gewalt", also wenn das schadenverursachende Ereignis von außen und während der Reise einwirkt, den Vertrag aufheben oder verlässt der Mieter das gemietete Objekt infolge "Höherer Gewalt", weil es nach seiner Ansicht dadurch nicht mehr bewohnbar ist, so erfolgt keine Rückerstattung durch den Vermieter.
Die Schlüssel zur Finca Jenta werden dem Mieter vom Vermieter oder dessen Vertreter persönlich übergeben.
Der Check-in ist ab 16:00 Uhr möglich, der Check-out hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten sind nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
Die Finca ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, Töpfe und Pfannen usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank auszuräumen.
Bei Bedarf erhalten Sie zwei Schlüsselsätze für die Haustüre und die Terrassentüre (Schließanlage) und eine Fernbedienung für das Einfahrtstor. Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nie an Außenstehende. Teilen Sie uns bitte umgehend einen Verlust von Schlüsseln mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 450,00 € in Rechnung stellen müssen, da es sich um eine extra für das Objekt angefertigte Schließanlage handelt.
In der „Finca Jenta“ können bis zu 6 Personen übernachten. Sollten mehr als 6 Personen im Haus übernachten, wird entweder der Beherbergungsvertrag nichtig ohne Rückerstattung des Mietpreises, oder es wird ein nachträglicher Aufschlag von 100 % erhoben. Babys und Kleinkinder fallen nicht unter diese Regel.
Bei sofort notwendigen Reparaturen oder Dienstleistungen (z. B. Gärtner/Poolservice) kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter oder Dienstleister die Ferienunterkunft während Ihres Aufenthaltes betreten muss. Natürlich werden wir das Betreten der Unterkunft oder des Grundstückes nach Möglichkeit vorher anmelden und mit Ihnen absprechen.
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
Die „Finca Jenta“ ist eine Nichtraucher Finca. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf nachfolgende, nichtrauchende Mieter. Rauchmöglichkeiten sind auf der Terrasse gegeben. Bei Zuwiderhandlungen erheben wir eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 1000,00 €.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Die Benutzung des Pools und des gesamten Poolbereichs erfolgt auf eigene Verantwortung, es ist kein Bademeister vor Ort! Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Pools/Poolbereichs für ihn, seine Familie und die weiteren Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Kinder unter 10 Jahren und Nichtschwimmer nur mit geeigneten Schwimmhilfen und unter Aufsicht von erwachsenen Schwimmern! Der Vermieter schließt jegliche Haftung diesbezüglich aus. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt, den Pool und Poolbereich zu nutzen.
Vermieter der angebotenen Liegenschaft in Llucmajor sind Jens und Tanja Nitschke.
Telefon: +49 171 8117229
E-Mail: info@fincajenta.com
Website: www.fincajenta.com
Gerichtsstand ist Starnberg in Deutschland.